Kanton Luzern plant schärfere Regeln für Sexgewerbe
Der Luzerner Kantonsrat will die rechtlichen Grundlagen für das Prostitutionsgewerbe verbessern und die Kriminalität im Umfeld eindämmen. Eine Mehrheit sprach sich nun für ein neues Prostitutionsgesetz sowie strengere Informationspflichten für Sexarbeiterinnen aus der EU aus. Das Parlament debattierte intensiv über den besten Weg zu mehr Schutz und Kontrolle.
Lustmap Redaktion
19. 9. 2025
© Mehdi Noorzai (Unsplash)
Im Kantonsrat Luzern wurden am Montag zwei Vorstösse diskutiert, die durch die Politikerin Melissa Frey-Ruckli eingebracht wurden. Sie forderte ein spezifisches Gesetz für das Prostitutionsgewerbe, um Sexarbeiterinnen besser vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen und die organisierte Kriminalität in diesem Bereich einzudämmen.
Informationspflicht und korrekte Anmeldung
Mit einer zweiten Motion verlangte Frey-Ruckli, dass künftig EU-Bürgerinnen, die in Luzern im Sexgewerbe arbeiten wollen, ein persönliches Informationsgespräch absolvieren müssen. Dort werden sie über ihre Rechte, Pflichten und Aspekte der korrekten Versteuerung ihrer Einkünfte aufgeklärt.
Regierung positioniert sich differenziert
Der Luzerner Regierungsrat zeigte grundsätzlich Unterstützung für beide Anliegen. Ein eigenständiges Prostitutionsgesetz wollte er jedoch nicht explizit einführen. Stattdessen plädierte die Regierung dafür, vor allem den Austausch von Daten zwischen Behörden zu verbessern und für kleine Betriebe eine Meldepflicht einzuführen.
Diskussion um Hürden für Sexarbeiterinnen
Die Meldepflicht für kleinere Etablissements sorgte im Kantonsparlament für Kontroversen. Kritisiert wurde vor allem von linker Seite, dass diese Vorgabe eigenständige Sexarbeit erschwere und eine zusätzliche Barriere für die Betroffenen darstelle.
Knappe Abstimmungen, klare Entscheidungen
Nach einer intensiven Debatte mit sieben Abstimmungen kam der Kantonsrat schliesslich zu einem knappen Entscheid: Die Vorlage für ein Prostitutionsgesetz wurde mit einer knappen Mehrheit von 57 zu 53 Stimmen teilweise als Motion angenommen. Deutlich klarer fiel das Votum für die persönliche Anmeldung aus, die mit 81 zu 28 Stimmen überwiesen wurde.
Aufklärung statt neue Gesetzte
Kritiker sehen in den geplanten gesetzlichen Verschärfungen eine Gefahr für die Selbstbestimmung der Sexarbeiterinnen. Sie argumentieren, dass strengere Meldepflichten und zusätzliche Anforderungen vor allem die Autonomie der Betroffenen einschränken und eine Verlagerung in die Illegalität begünstigen könnten. Aus liberaler Sicht sollten vielmehr die Freiheit und Sicherheit im Vordergrund stehen, indem auf Bürokratie verzichtet und stattdessen auf freiwillige Beratungsangebote sowie gezielte Massnahmen gegen Ausbeutung und Gewalt gesetzt wird. Dieser Ansatz ermögliche es den Sexarbeiterinnen, eigenständig und unter besseren Bedingungen zu arbeiten, statt durch Überregulierung entmündigt zu werden.