COVID-19: Bisher keine Ansteckungen in Sex-Clubs bekannt

Gemäss neusten Zahlen der kantonalen Contact-Tracer, sind seit der Wiedereröffnung vom 6. Juni keine Neuansteckungen in Erotikbetrieben bekannt. Bei den Nachtclubs, in welchen es zu Ansteckungen kam, handelt es sich ausschliesslich um Ausgehlokale ohne Erotikangebot. Mittlerweile steht zudem fest, dass die grösste Ansteckungsgefahr dem familiären Umfeld zuzuordnen ist.

Lustmap Redaktion
2. 8. 2020
Auch Diskotheken sind gemäss neusten Zahlen nur für 1.9 % aller Covid-Neuansteckungen verantwortlich.
   © Pixabay
Auch Diskotheken sind gemäss neusten Zahlen nur für 1.9 % aller Covid-Neuansteckungen verantwortlich.
Diese Woche hat das Bundesamt für Gesundheit "BAG" erste Zahlen zu bekannten Ansteckungsorten veröffentlicht. Für die Rotlicht Branche sind es gute News. Trotz Befürchtungen aus gewissen Kreisen, Erotikbetriebe würden die Verbreitung des Coronavirus begünstigen, weiss man heute, dass dies nicht der Fall ist. Im Gegenteil: Die aktuellen Zahlen, welche durch die kantonalen Contact-Tracer beim BAG eingingen, zeigen keinen einzigen Fall, der auf einen Sexclub zurückzuführen ist. Auch andere Orte mit engem Körperkontakt, wie Massagestudios oder Coiffeursalons, scheinen keinen nennenswerten Einfluss auf die Zahlen der Neuansteckungen zu haben.
 

Die bekanntesten Ansteckungsorte

- Familiäres Umfeld
216 / 27.2 %
- Andere Kontakte
99 / 12.5 %
- Bei der Arbeit
69 / 8.7 %
- Medizinisches und Pflegepersonal
17 / 2.1 %
- In spontaner Menschenansammlung
17 / 2.1 %
- Ausgehlokale
15 / 1.9 %

Diese Zahlen zeigen, dass die grösste Ansteckungsgefahr nicht durch öffentliche Einrichtungen, Angestellte oder Anbieter von Dienstleistungen ausgeht, sondern von Privatpersonen, die sich trotz Krankheitssymptomen im sozialen Umfeld bewegen. Inbesondere innerhalb der Familie werden offenbar die meisten Neuansteckungen verzeichnet.
 

Warum von Anbieter mit Körperkontakt keine nennenswerte Ansteckungsgefahr ausgeht

Die meisten Angestellten handeln im Sinne ihrer Arbeitgeber verantwortungsbewusst und bleiben bei Krankheitssymptome der Arbeit fern. Dazu kommt, dass die gegenseitige Kontrolle unter den Angestellten greift. Fest steht: Kein Anbieter kann sich den Reputationsschaden welcher durch einen Corona-Ansteckungs-Fall enstehen könnte, leisten.

Mitteilung der Redaktion vom 2.8.2020 / 22:00: Dieser Artikel wurde aufgrund falschen Angaben durch das BAG nachträglich geändert. Ursprünglich hatte das BAG kommuniziert, dass die meisten Ansteckungen in Ausgehlokalen geschehen seien. Dies war nicht korrekt. Ausgehlokale machen entgegen der Tabelle vom Freitag nur 1.9% aus. Offenbar wurden die Daten dem falschen Ort zugewiesen.
> Stellungnahme des BAG