Postulat will neue Strichzone an der Langstrasse

Ein Postulat von SP, Mitte und AL fordert die Wiedereinführung offizieller Strassenstrichzonen im Zürcher Langstrassenquartier. Dies fördere den Schutz für die bereits in diesem Gebiet tätigen Sexarbeiterinnen.

Lustmap Redaktion
7. 2. 2024
   © Martin E. Walder / Wikimedia Commons
Seit jeher gilt das Zürcher Langstrassen-Quartier im Kreis 4 als Rotlichtviertel. Nebst zahlreichen Clubs, Bordellen und Salons, gehören auch Prostituierte an der Langstrasse und deren Nebenstrassen zum gewohnten Bild. Da dieser Bereich aber nicht zu den genehmigten Strassenstrichzonen von Zürich gehört, dürfen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter hier keine Kunden auf der Strasse anwerben. Zuwiderhandlungen werden mit Bussgeldern geahndet. Diese Situation führt dazu, dass Sexarbeit und Prostitution in der Umgebung der Langstrasse unter erschwerten Bedingungen und in einem Umfeld mit hoher polizeilicher Repression stattfinden, betonen fünf politische Parteien in ihrem Antrag. Die Einschränkungen würde Sexarbeiterinnen in die Illegalität drängen. Dies hätte auch zur Folge, das Beratungs- sowie Fachstellen die Betroffenen nur schwer erreichen. Das Postulat appelliert daher an den Stadtrat, geeignete Strassenabschnitte im Langstrassen-Gebiet als offizielle Strassenstrichzonen zu bewilligen. Ziel ist es, insbesondere gefährdete Personen im Sexgewerbe zu entkriminalisieren. Der Antrag wird nun dem Stadtparlament vorgelegt.

Im Jahr 2013 reagierte die Stadt Zürich insbesondere auf den Strassenstrich am Sihlquai, indem sie einen neuen Strichplan erliess und die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) einführte.
 

Drei Strichzonen geplant

Gemäss den Regelungen des Strichplans von 2013, ist Strassenprostitution nur in drei speziellen Gebieten zu genau festgelegten Zeiten gestattet. Dazu gehört der nördliche Teil des Niederdorfes zwischen Seilergraben und Limmatquai, der Strichplatz am Depotweg in Altstetten und die Allmendstrasse zwischen dem Einkaufszentrum Sihlcity und der Autobahnausfahrt Brunau. Sexarbeitende, die in diesen Bereichen legal tätig sind, müssen gemäss der Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) handlungsfähig, krankenversichert und in der Schweiz erwerbsberechtigt sein. Zusätzlich müssen sie eine entsprechende Genehmigung für 40 Franken erwerben. Bereits im Jahr 2015 schlug die SP in einem Postulat vor, dass der Stadtrat auch Strassenprostitution an der Langstrasse erlauben solle.

Quellen:

> Strichzonen Zürich