Sexarbeit: Europas Gesetze im Vergleich

Seit 1942 ist Sexarbeit in der Schweiz erlaubt. Wer volljährig ist und eine gültige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung besitzt, darf sexuelle Dienstleistungen anbieten. Einheitliche Regeln für das ganze Land fehlen jedoch. Auch in Europa reicht das Spektrum von regulierten Märkten über das nordische Modell bis zum vollständigen Verbot. Vier Grundmodelle prägen die Praxis.

Lustmap Redaktion
14:40
Die Grafik zeigt, wie unterschiedlich Prostitution in den europäischen Ländern rechtlich geregelt ist.
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Die Grafik zeigt, wie unterschiedlich Prostitution in den europäischen Ländern rechtlich geregelt ist.
In der Schweiz dürfen volljährige Personen legal sexuelle Dienstleistungen anbieten, sofern sie über die notwendige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung verfügen. Für Menschen aus Staaten der EU und der EFTA gilt eine besondere Regelung: Sie können während höchstens 90 Tagen pro Jahr in der Schweiz arbeiten, müssen ihre Erwerbstätigkeit jedoch bei den zuständigen Behörden anmelden.

Wie viele Menschen tatsächlich im Sexgewerbe tätig sind, lässt sich nicht genau bestimmen. Die Schätzungen gehen weit auseinander und bewegen sich zwischen 4000 und 20'000 Personen pro Jahr. Gleichzeitig besteht eine beträchtliche Nachfrage. Laut der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) nehmen rund 350'000 Männer im Alter zwischen 20 und 65 Jahren mindestens einmal jährlich eine sexuelle Dienstleistung in Anspruch.

Der überwiegende Teil der Sexarbeit findet in Bordellen, Studios oder anderen meist privaten Etablissements und sogenannten Terminwohnungen statt. Der öffentlich stärker sichtbare Strassenstrich macht nach Einschätzung weniger als ein Prozent des gesamten Marktes aus.
 

Kein einheitliches Prostitutionsgesetz

Ein nationales Gesetz, das sämtliche Bereiche der Prostitution umfassend regelt, kennt die Schweiz nicht. Stattdessen greifen unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Das Strafrecht verbietet unter anderem Menschenhandel, die Förderung der Prostitution unter bestimmten Voraussetzungen sowie bezahlte sexuelle Handlungen mit Minderjährigen.

Hinzu kommen kantonale und kommunale Vorgaben. Diese können beispielsweise festlegen, in welchen Gebieten sexuelle Dienstleistungen angeboten werden dürfen, welche Bewilligungen notwendig sind oder welche Vorschriften Betriebe erfüllen müssen. Deshalb unterscheiden sich die konkreten Rahmenbedingungen je nach Kanton oder Gemeinde.
 

Europas unterschiedliche Gesetze zur Prostitution

Besonders weit geht Belgien: Das Land hat Sexarbeit weitgehend entkriminalisiert und arbeitsrechtlich anerkannt. Sexarbeitende können unter bestimmten Voraussetzungen reguläre Arbeitsverträge abschliessen und erhalten damit Zugang zu Sozialversicherungen und weiteren Arbeitnehmerrechten. Auch in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Griechenland, der Schweiz, Ungarn, Lettland und der Türkei ist Prostitution grundsätzlich legal, aber staatlich reguliert. Deutschland verlangt unter anderem eine Anmeldung der Sexarbeitenden und eine Bewilligung für Prostitutionsbetriebe. In Österreich unterscheiden sich die Vorschriften je nach Bundesland, während in den Niederlanden vor allem die Gemeinden über Lizenzen und zulässige Standorte entscheiden. Griechenland und die Türkei kennen registrierte Sexarbeitende und bewilligte Bordelle, wobei die Auflagen streng sind. In der Schweiz legen neben dem Strafrecht vor allem Kantone und Gemeinden die konkreten Regeln fest.

In Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Luxemburg, Malta, Monaco, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Zypern dürfen sexuelle Dienstleistungen grundsätzlich angeboten werden oder sind zumindest nicht ausdrücklich verboten. Zahlreiche damit verbundene Tätigkeiten bleiben jedoch strafbar. Häufig betrifft dies das Betreiben von Bordellen, die Vermittlung von Kundschaft, Zuhälterei oder das Anwerben im öffentlichen Raum. Italien verbietet Bordelle seit 1958, während selbstständige Sexarbeit erlaubt bleibt. Ähnlich ist die Lage in Polen, Portugal und Tschechien. In Spanien sind der private Kauf und Verkauf sexueller Dienstleistungen nicht generell verboten, doch Gemeinden können Strassenprostitution einschränken. Finnland untersagt den Kauf von Sex im öffentlichen Raum sowie von Personen, die Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung sind. In Dänemark ist selbstständige Sexarbeit legal, wird aber nicht wie ein gewöhnlicher Beruf behandelt.

Im Vereinigten Königreich hängt die Rechtslage vom Landesteil ab. In England und Wales sind der private Verkauf und Kauf sexueller Dienstleistungen grundsätzlich erlaubt. Verboten sind jedoch unter anderem Bordellbetrieb, Zuhälterei und bestimmte Formen der Anwerbung auf der Strasse. In Schottland gelten ähnliche Einschränkungen. Nordirland folgt dagegen dem nordischen Modell und stellt den Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe. Dasselbe Prinzip gilt in Schweden, Norwegen, Island, Irland und Frankreich: Sexarbeitende werden für das Anbieten ihrer Dienstleistungen nicht bestraft, die Kundschaft kann hingegen strafrechtlich verfolgt oder mit einer Busse belegt werden. Ziel dieser Gesetze ist es, die Nachfrage zu senken und Sexarbeit langfristig zurückzudrängen. In mehreren dieser Staaten ist zudem die Finanzierung von Ausstiegs- und Beratungsangeboten vorgesehen.

In Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien, der Ukraine und der Vatikanstadt ist Prostitution verboten oder wird mit straf- beziehungsweise verwaltungsrechtlichen Sanktionen geahndet. Die Folgen reichen von Bussen bis zu Freiheitsstrafen und können je nach Land sowohl Sexarbeitende als auch deren Kundschaft betreffen. In mehreren osteuropäischen und südosteuropäischen Staaten wird das Anbieten sexueller Dienstleistungen vor allem als Ordnungswidrigkeit behandelt, während Menschenhandel, Zuhälterei und der Betrieb von Bordellen strafrechtlich verfolgt werden. Unabhängig vom jeweiligen Modell sind Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und bezahlte sexuelle Handlungen mit Minderjährigen in allen europäischen Staaten verboten.