St. Galler Regierung lehnt strengere Regeln für Prostitution ab
Die Mitte-EVP-Fraktion will im Kanton St. Gallen strengere Regeln für die Sexarbeit: Mindestalter 25, Bewilligungspflicht und ein Verbot während der Schwangerschaft. Damit sollen Ausbeutung und Menschenhandel verhindert werden. Die Regierung hält wenig davon. Sie warnt vor einer Verlagerung in die Illegalität und verweist auf bestehende Instrumente.
Lustmap Redaktion
16:01
© Gidoca (Wikimedia Commons)
Die St. Galler Regierung stellt sich gegen eine Motion der Mitte-EVP-Fraktion zur Prävention von Prostitution und Menschenhandel. Die Fraktion hatte Anfang März verlangt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Einstieg in die Prostitution erschwert wird. Ziel sei es, Ausbeutung vorzubeugen und Menschenhandel besser zu bekämpfen. Als Orientierung dient der Motion das sogenannte nordische Modell. Dieses sieht vor, dass nicht Sexarbeitende bestraft werden, sondern Personen, die sexuelle Dienstleistungen kaufen oder davon profitieren. In Schweden ist ein solches Sexkaufverbot seit Jahren etabliert. Die St. Galler Regierung hält dieses Vorgehen für die Schweiz jedoch nicht für geeignet.
Die Regierung betont, der Schutz von Sexarbeitenden und der Kampf gegen Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung seien ihr wichtige Anliegen. Es gebe bereits funktionierende Instrumente. Dazu zählt sie unter anderem den St. Galler Leitfaden zur Bekämpfung von Menschenhandel.
Dieser Leitfaden richtet sich an Behörden und Beratungsstellen. Er soll sicherstellen, dass Verdachtsfälle koordiniert, einheitlich und fachgerecht bearbeitet werden. Eine besondere Herausforderung bleibe die Erkennung von Opfern. In diesem Bereich spielten spezialisierte Stellen wie Maria Magdalena eine zentrale Rolle.
Der Kantonsrat dürfte die Motion in der Sommersession Anfang Juni behandeln. Die Regierung beantragt dem Parlament, gar nicht erst auf den Vorstoss einzutreten.
Motion fordert Mindestalter und Bewilligungspflicht
Konkret schlägt die Mitte-EVP-Fraktion mehrere Massnahmen vor. Sexarbeit soll erst ab 25 Jahren erlaubt sein. Zudem soll für Personen, die in der Prostitution tätig sind, eine Bewilligungspflicht eingeführt werden. Weiter verlangt die Motion ein Verbot von Prostitution während einer Schwangerschaft. Ergänzend fordert die Fraktion eine systematische Datenerhebung zur Entwicklung der Prostitution im Kanton St. Gallen. Präventions- und Aufklärungsprogramme sollen verhindern, dass Menschen überhaupt ins Sexgewerbe einsteigen. Zudem soll die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen verstärkt werden, um Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen.Warnung vor Verdrängung in den Untergrund
Die Regierung verweist in ihrer Antwort auf frühere Diskussionen auf Bundesebene. Dort sei ein Vorstoss in Anlehnung an das nordische Modell bereits abgelehnt worden. Auch der Bundesrat habe festgehalten, dass ein solches Modell den Schutz von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern nicht zwingend verbessere. Im Gegenteil bestehe die Gefahr, dass sich Prostitution in die Illegalität verlagere. Dadurch würden Betroffene schlechter erreichbar, ihre rechtliche und soziale Stellung würde geschwächt und Kontrollen würden erschwert. Verbote oder starke Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit könnten laut Regierung besonders jene Personen treffen, die eigentlich geschützt werden sollen.
Bestehende Instrumente sollen gestärkt werden
Die Regierung betont, der Schutz von Sexarbeitenden und der Kampf gegen Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung seien ihr wichtige Anliegen. Es gebe bereits funktionierende Instrumente. Dazu zählt sie unter anderem den St. Galler Leitfaden zur Bekämpfung von Menschenhandel.Dieser Leitfaden richtet sich an Behörden und Beratungsstellen. Er soll sicherstellen, dass Verdachtsfälle koordiniert, einheitlich und fachgerecht bearbeitet werden. Eine besondere Herausforderung bleibe die Erkennung von Opfern. In diesem Bereich spielten spezialisierte Stellen wie Maria Magdalena eine zentrale Rolle.
Strafrecht liegt beim Bund
Unabhängig von der politischen Bewertung sieht die Regierung auch rechtliche Grenzen. Zusätzliche strafrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit Prostitution und Menschenhandel könnten nicht einfach auf kantonaler Ebene eingeführt werden. Die Gesetzgebung im Strafrecht und Strafprozessrecht sei Sache des Bundes.Der Kantonsrat dürfte die Motion in der Sommersession Anfang Juni behandeln. Die Regierung beantragt dem Parlament, gar nicht erst auf den Vorstoss einzutreten.


