Kleinstbetriebe im Berner Sexgewerbe benötigen keine Bewilligung mehr

Der Kanton Bern hat die Bewilligungspflicht für Kleinstbetriebe im Sexgewerbe mit maximal zwei Arbeitsplätzen aufgehoben. Die Anpassung wurde vom Regierungsrat in der Verordnung über das Prostitutionsgewerbe bekannt gegeben. Diese Änderung soll den Betrieb von kleinen Etablissments erleichtern und neue Chancen für Sexarbeitende schaffen.

Lustmap Redaktion
22. 6. 2023
   © W. Sojka / Wikimedia

Der Kanton Bern hat Maßnahmen ergriffen, um den Zusammenschluss von einzelnen Sexarbeitenden zu erleichtern, was in der Regel einen besseren Schutz vor Ausbeutung bietet im Vergleich zu größeren Erotikstudios. Dennoch bleibt eine Meldepflicht bestehen, um die Transparenz des Sexgewerbes für die Behörden zu gewährleisten.

Im Jahr 2013 war der Kanton Bern der erste in der Deutschschweiz, der ein umfassendes gesetzliches Regelwerk zum Sexgewerbe eingeführt hat, das als Hauptziel den Schutz von Sexarbeitenden vor Ausbeutung und Missbrauch hatte.

Eine wissenschaftliche Studie im Auftrag des Kantons im Jahr 2022 ergab, dass das Gesetz insgesamt erfolgreich war. Allerdings wiesen die Autoren der Studie darauf hin, dass die gesetzlichen Anforderungen für Kleinstbetriebe zu hoch seien. Der Regierungsrat hat daraufhin den Vorschlag zur Optimierung umgesetzt.

Laut einer Studie der Universität Genf aus dem Jahr 2009 gibt es schweizweit bis zu 20.000 Sexarbeitende, wobei für den Kanton Bern Schätzungen von 1150 bis 1800 Prostituierten von den Autoren der Studie und der Kantonspolizei ausgehen. Insbesondere in den Regionen Bern und Biel sind viele von ihnen tätig.